top of page

Kosten 

             

Ich bin als psychotherapeutische Heilpraktikerin vorwiegend auf Selbstzahlerbasis tätig.​​

 

Das Honorar für eine Therapiestunde à 50 Minuten beträgt 75,- Euro und wird in der Regel am Ende der Sitzung in bar gegen Quittung entrichtet. Sie erhalten von mir eine Rechnung für Ihre Unterlagen.

Ich biete ein 30 minütiges Erstgespräch zum beiderseitigen Kennenlernen für 40,- Euro an. 

Therapieleistungen sind nach §4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Terminabsagen: 

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei kurzfristigeren Terminabsagen muss ich leider das volle Honorar für die ausgefallene Sitzung in Rechnung stellen.

​​Kostenübernahme? 

​​Behandlungskosten, die durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung gem. §33 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

 

Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen sind  meiner Erfahrung nach leider nur selten möglich. 

Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit). Das sollten Sie mit Ihrer  Krankenkasse in jedem Fall schon vorher besprechen. Es erfordert meist ein sehr hartnäckiges Auftreten bei Ihrer Krankenkasse. 

​Es kann aus verschieden Gründen von Vorteil sein eine Therapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen:

  • Sie möchten keinen konsularischen Bericht (Beschreibung der Therapiegründe mit Krankheitswert) von Ihrem Hausarzt beantragen. 

  • Sie vermeiden den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse.

  • Sie möchten, dass Ihre Therapie  weder bei der Krankenkasse noch vom Arbeitgeber erfasst wird.

  • Wenn Sie durch Ihre psychotherapeutische Behandlung bei anderen Versicherungen keine Nachteile haben wollen . 

  • Sie möchten die Therapie-Methode und die Therapeut/in selber wählen - als Heilpraktikerin habe ich, anders als ein kassenärztlicher Psychotherapeut, freie Methodenwahl und kann ein Behandlungskonzept entsprechend Ihrer Bedürfnisse erstellen.

  • Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen. 

  • Sie möchten die Anzahl der Sitzungen und die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung selbst bestimmen.  

20200409-nabu-wilder-wald-totholz-thomas-droese (1).jpeg
bottom of page